Zitat:
Zitat von Mellthor
Und in welchen Zeitraum muß ich das ändern lassen ?
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Das steht auf der Abnahmebescheinigung vom Prüfer.
Da steht sowas wie "bei nächster Gelegenheit" oder eben "unverzüglich".
Ich würde meinen, die Leistungssteigerung zählt zur "umgehend"-Kategorie.