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Alt 16.04.2013, 13:16:23   #3
HWK
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Es gibt auch bei nicht-persönlichem Verschulden eine Gefährdungshaftung aus dem Betrieb des Kfz, diese greift aber eben nur bei Betrieb, also nicht beim Parken. Solange man die serienmäßigen Ständer benutzt, kann man wohl auch kaum von unsicherem Abstellen reden.

Die Versicherung wird dir direkt sagen, ob sie gezahlt hat oder nicht. Üblicherweise hast Du bis zum Ende des Versicherungsjahres auch noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu übernehmen. Ob sich das bezüglich Hochstufung lohnt, sagt dir ebenfalls die Versicherung.

Viel Glück,

HWK
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