Danke an den schnellen Michi
...endlich ham wir
schwarz auf weiß den entsprechenden Abschnitt der allgemeinen Betriebserlaubnis F114 ( auf Antrag von Suzuki Heppenheim erteilt am 5 Dezember 1988 für die Suzuki GM51b vom TÜV Hessen )
auf den sich der Zusatz : "
Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten "
in der Zulassungsbescheinigung /Fahrzeugschein bezieht