Thema: Bremsscheiben
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Alt 08.05.2013, 08:01:00   #6
Goose
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Die Verschleißgrenze muss seit Ewigkeiten schon auf der Scheibe eingestanzt sein, das ist Vorschrift und gilt für original sowie Zubehörscheiben.

Bedeutet also keine Verschleißgrenze keine KBA Nummer oder Zulassung.

Wer fragt warum, der TÜV ist faul und will nicht bei jeder Prüfung suchen müssen. Das gilt übrigens nur für Mopeten über den Rollern....
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