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Alt 12.07.2004, 07:01:59   #6
XPulse
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Ahso ich habe nur "Probefahrt" gelesen. Naja, dann viel Spass beim klären der Angelegenheit. Da kann sehr sehr viel schief gehen:

1. Ist der erlaubte Fahrerkreis erfüllt? Männliche Fahrer unter 23 sind zum Teil nicht mitversichert, da sie oft aus Kostengründen ausgeschlossen werden. Hier ist ein sehr hoher Selbstbehalt möglich. Ausserdem gibt es Verträge bei dem der Versicherungsnehmer nur alleine bzw. nur seine Frau fahren darf. Diese sind aber selten. Meist ist jederman als Fahrer zugelassen - die Altersklausel gibts dagegen recht oft.

2. Ist das Fahrzeug überhaupt Vollkasko versichert? Wenn nicht kann dies auch sehr teuer werden. Eine Beule im Schweller ist oft nicht gerade ein günstiger Schaden. Zwei Kratzer können ja nach Grösse eine Teillackierung bedeuten und die ist teuer. Nur den Kratzer lackiert man eigentlich nicht, da dieser immer sichtbar bleibt.

3. Wird der Besitzer je nach Freundschaftsgrad, sich die Selbstbeteiligung und die jährlichen Kosten der Hochstufung seines KFZ-Vertrages zurückholen. Dies ist natürlich nur relevant falls Ihr den Schaden nicht selber bezahlt. Wenn Ihr das tut wirds zu keiner Hochstufung kommen.

4. Rein rechtlich muss der Besitzer bzw. seine Versicherung, das ganze zum Teil selber tragen, wenn er das Auto frei verleiht. Allerdings kann dies bei Fahrlässigkeit (da spielt der Unfallhergang eine Rolle) schon wieder anders aussehen.

Man verleiht sein Auto einfach nicht, vorallem sollte der Ausleiher es nicht gerade in zwei weiteren Ebenen weiterausleihen. Das kann wirklich kompliziert werden.

Was war den das für ein tolles Auto das JEDER damit fahren musste? Irgendein Sportwagen?
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