Zitat:
Zitat von AmigaHarry
Es gibt meines Wissens keine STVO-Vorschrift die besagt das das Licht automatisch mit der Zündung eingeschaltet werden muss. Es muss nur bei der Fahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen brennen. Im Stillstand muss es nicht brennen, nur das Standlicht muss funktionieren - und auch das nur bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen und mehr als 100kg(?) Fahrzeugeigengewicht. Unter Stillstand wird dabei nicht der kurzfristige Stopp an Kreuzungen verstanden.......
Das Abschalten beim Starten regelt der Gesetzgeber genausowenig - wozu auch? Das hat keine Relevanz zur Verkehrssicherheit. Bei Autos gibts das sowieso schon lange.
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also ein Standlicht ist bei Motorrädern meines wissens nicht explizit vorgeschrieben , aber die Beleuchtung an sich muss halt auch im Stand und ohne Motor funktionieren ( bei Oldtimern reicht es wohl auch aus wenn sie es im Leerlauf tut )
und gecko wollte ja wohl ne Automatik die ihm bei laufendem Motor immer Licht gibt und bei abgeschaltetetem Motor ( Zündung ein ) automatisch Lichtstrom spart - wenn ich das richtig verstanden habe
meines Erachtens wäre sowas nicht zulässig , allerdings bin ich da jetzt auch kein Fachmann und lass mich gerne eines besseren belehren