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Alt 08.07.2013, 14:20:27   #3
wELz
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Wie lang ist der TÜV abgelaufen? Ab 7 Jahren brauchst du meines Wissens nämlich eine Komplettabnahme/Gutachten. Wenn drunter, reicht der normale TÜV.

Hatte ein ähnliches Problem und habe dann auch bei der Versicherung, TÜV und Polizei nachgefragt und ganz ehrlich: Keiner wusste 100% Bescheid. Nachdem die Polizisten sich ca. 30 Minuten beraten haben und passende STVO rausgesucht hatten gab es folgende Antwort:

Du darfst das Motorrad mit zum Zulassen zur Zulassungsstelle fahren (kürzester Weg) und am besten mit Termin und Kennzeichen Reservierung (für Nachweis). Du brauchst aber zu dem Zeitpunkt das TÜV Gutachten bzw. TÜV Bericht und den Versicherungsnachweis und alle sonstigen Sachen zum Zulassen (Brief, Ausweis usw...).

Du darfst das Motorrad jedoch nicht ohne beim TÜV vorfahren. (Schwachsinnige Regelung ... Zum Zulassen braucht man das Motorrad ja nicht, aber fürn TÜV schon.) Um beim TÜV vorfahren zu dürfen, brauchst du dann ein Kurzzeitkennzeichen, Anhänger oder schieben. Oder einfach einen TÜV/Werkstatt mit TÜV in der Nähe vom Motorrad.

Also gibt es folgende Optionen:

1.
Du nimmst dir nen Wochenende Zeit und richtest die GS soweit her (neue Reifen, evtl. Kette, evtl. Zündkerzen, Vergaser reinigen/einstellen, etc.). Bei mir ist ein Reifenhändler in der Nähe, der auch 3 Tage die Woche ohne Anmeldung Motorrad-TÜV macht. Vielleicht gibt es einen TÜV in der Nähe vom aktuellen Standort der GS? Dann wäre es möglich dort unkompliziert den TÜV zu machen, wenn sie hergerichtet wurde. Evtl. macht auch dein Schwiegervater den TÜV und schickt dir den Bericht zu. Dann kannst du das Motorrad zulassen und holst es mit nem normalen Kennzeichen ab.

2.
Anhänger ausleihen/mieten und die Maschine zu dir überführen.

3.
Kurzzeitkennzeichen organisieren. Frag doch mal bei einem nahen KFZ Händler, Versicherung oder TÜV/DEKRA nach. Vielleicht haben die was, was du dir mal für nen Tag ausleihen kannst. Aber du wirst das Motorrad vermutlich vor Ort nochmal etwas in Schuss bringen müssen (Vergaser mit Druckluft ausblasen und Ähnliches). Und wenn das alles nicht klappt, musst du dir tatsächlich eines beantragen.

Das waren die Möglichkeiten, die sich nach den Aussagen der Polizei mir ergeben haben.
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