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Alt 11.07.2013, 23:08:39   #8
Bud_Weiser
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Also ich werd nächste Woche mal zur Zulassungsstelle dackeln und fragen, ob die nun ne Untersuchung nach § 21 StVZo wollen, oder ob angesichts des ja vorhandenen Briefes, in dem ja alles steht, was mal beim KBA gespeichert war, auch die "normale" HU (bei meinem Nicht-TÜV-Prüfer) reicht.

Dann muss ersma ein Schrauberbuch her...
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