Also ich werd nächste Woche mal zur Zulassungsstelle dackeln und fragen, ob die nun ne Untersuchung nach § 21 StVZo wollen, oder ob angesichts des ja vorhandenen Briefes, in dem ja alles steht, was mal beim KBA gespeichert war, auch die "normale" HU (bei meinem Nicht-TÜV-Prüfer) reicht.
Dann muss ersma ein Schrauberbuch her...