Karre samt schein und brief mitnehmen, umrüsten, beim tüv abnehmen lassen , andere leistung eintragen lassen und ummelden.
Ummelden ist günstiger als abmelden und neu anmelden und bequemer, ist auch die gängige Praxis. Im Kaufvertrag steht deswegen auch meist was im Sinne von "der käufer verpflichtet sich das KFZ innerhalb von X Werktagen umzumelden." ...
Rückruf von 99 ist mir nicht bekannt, Probleme des Baujahres auch nicht, allgemeine "Achtungspunkte" zur GS beim Gebrauchtkauf stehen in irgend nem Thread in dem Forum hier.
Viel Erfolg und Spaß
PS: Ohne Kennzeichen fahren ist nicht!
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