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Alt 19.07.2004, 10:01:45   #9
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Zitat:
Zitat von PEOPLES
keine garantie sondern gewährleistung, das ist nen unterschied. ansonsten, wenn du von den fehlern nichts gewust hast, und nichts im kaufvertrag steht, dem händler auf den hof stellen auf nachbessereung plädieren.
so nicht richtig!!! es könnten auch sachen sein von denen der verkäufer nix gewusst hat. ich mein, vergaser müssen vmt eingestellt werden, tank richtig eingesetzt werden, das mitm siffen dürfte verschleiss sein.

ausserdem gilt das mit dem "nicht wissen" nicht, wenn du den schaden/fehler hättest erkennen können. z.b. wenns schon am siffen war als du dir das motorrad angeguckt hast und es probegefahren bist... was ja auch voraussetzung dafür ist, dass du gewährleistungsansprüche geltend machen kannst.
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