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Alt 29.08.2013, 11:11:09   #22
OBNI9
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Zitat:
Zitat von chouse_gs Beitrag anzeigen
Ich finde es ist echt gelungen.
Auf die Idee mit den Stummeln wäre ich nicht gekommen. Wollte sie auchmal tiefer setzen. Ist das vom Tüv her zulässig?
In der Fzg-Abe der GM51B, sowie den Nachträgen dazu ist die Anbaulage meines Wissens nach nicht erfasst, bzw festgeschrieben.
Dort steht:
"Lenkanlage
7.1 * Bauart . lraftradlenker
7.4. Lenker
7.*4.2. Identifizierungsmerkmal
und Ort . ohne
7.4.4. Lenkerbreite in mmrn 700
7.7. ztöqlicher Lenkeinschlag in Grad
7.7.1. links . 35
7.7.2. rechts . 35"

...und diese Daten haben sich nicht geändert. Es muss natürlich fest verbaut sein. Also die Scher- und Zugfestigkeit der Schrauben muss nachvollziehbar sein. Ferner habe ich Passhülsen für die Taschenbohrungen gedreht, damit die Stummel nicht verrutschen können...
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