Zitat:
Zitat von chouse_gs
Ich finde es ist echt gelungen.
Auf die Idee mit den Stummeln wäre ich nicht gekommen. Wollte sie auchmal tiefer setzen. Ist das vom Tüv her zulässig? 
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In der Fzg-Abe der GM51B, sowie den Nachträgen dazu ist die Anbaulage meines Wissens nach nicht erfasst, bzw festgeschrieben.
Dort steht:
"Lenkanlage
7.1 * Bauart . lraftradlenker
7.4. Lenker
7.*4.2. Identifizierungsmerkmal
und Ort . ohne
7.4.4. Lenkerbreite in mmrn 700
7.7. ztöqlicher Lenkeinschlag in Grad
7.7.1. links . 35
7.7.2. rechts . 35"
...und diese Daten haben sich nicht geändert. Es muss natürlich fest verbaut sein. Also die Scher- und Zugfestigkeit der Schrauben muss nachvollziehbar sein. Ferner habe ich Passhülsen für die Taschenbohrungen gedreht, damit die Stummel nicht verrutschen können...