Zitat:
Zitat von Prost
Nach EU Ordnung dürfen beide leuchten, Voraussetzung ist das beide als Hauptscheinwerfer oder als Hauptscheinwerfer&Fernlicht zugelassen sind
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Die Voraussetzung ist beim Shin-Yo aber nicht gegeben. Der Hinweis liegt auch der Packung bei. Da ist zwischen den beiden Scheinwerfern ne Kabelverbindung (ichz glaub 'ne weiße) mit Japanstecker, die getrennt sein muss. Doppelbetrieb nur für die Renne.