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Alt 16.09.2013, 10:19:31   #3
berndy
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Solche Urteile darf man aber nicht verallgemeinern.

Das sind und bleiben Einzelfallentscheidungen, die genau diesen einen Fall beurteilen.

Landgerichtsurteile sind zwar Teil der herrschenden Rechtsmeinung (die ebenso einem Wandel unterliegt wie alles andere auch) und werden zur Begründung der Urteile in ähnlichen Fällen herangezogen, trotzdem kann ein anderes Gericht in einem ähnlichen Fall, mit nur kleinen Abweichungen, zu einem anderen Ergebnis gelangen.

Es gewinnt leider auch nicht immer der, der Recht hat, sondern der, der die besseren Argumente (Rechtsanwälte, Geld, Beharrlichkeit usw.) hat und damit den Richter von seiner Sache überzeugen kann oder einfach nur Zweifel an der Sache des anderen erregen kann. Das reicht schon. "Im Zweifel für den Angeklagten."

Auf hoher See und vor Gericht liegt das Schicksal in Gottes Hand.

Besser Schutzkleidung tragen, rät berndy, der bis letztes Jahr auch nur in Jeans gefahren ist.

Aber was ist eine ausreichende Schutzkleidung. Da fängt die Unsicherheit schon wieder an. Muss es eine Lederkombi mit Titan-Protektoren sein oder reicht eine Textilhose und Jacke mit Plastikprotektoren oder eine Lederjeans. Was gilt als Motorradstiefel? Sind das Cross-Stiefel, Stiefel für Rundstreckenrennen, Stiefel, die von Motorradzubehörhändlern für Motorradfahrer verkauft werden oder reichen stabile Springerstiefel?

Im Fall der Fälle wird man wieder die Gerichte bemühen müssen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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