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Alt 27.07.2004, 11:34:27   #4
King Madness
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Wenn ich den Bericht jetzt richtig gelesen habe, stellen sich einige Fragen auf ...

1.) hast du Zeugen, das der rückwärts gefahren ist , oder lassen die Spuren darauf zurpckführen, das er rückwärts gefahren ist ?

2.) hattet ihr die Polizei am Unfallort und was haben die gesagt ?

Wenn er zugegeben hat, du Zeugen hast oder die Unfallspuren darauf hindeuten, ist ER der Unfallverursacher und du bekommst deinen vollen Schaden ersetzt (ich muss als Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen, das jemand einfach zurück setzt).

Und ich hoffe mal, das ihr die Polizei gerufen habt, da gerade solche Unfälle die Polizei und vor allem die Versicherungen interessiert (Vers. Betrug).

Eine Teilkasko zahlt normalerweise NICHT bei Unfallschäden (Calvin, du hast sehr viel Glück mit deinem Vers. Vertreter, denn bei einem Unfallschaden zahlt die Versicherung normalerweise auch nicht Glasbruch).
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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