23.10.2013, 13:36:09
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#15
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. über E5/E10
Generell ist die Zündwilligkeit
eines Kraftstoffs von den Verdampfungseigenschaften abhängig. Diese sind in der DIN 51626-1 geregelt und unterscheiden sich nicht zwischen E5 und E10.
Winterware hat in der Regel einen höheren Dampfdruck, um auch bei winterlichen Temperaturen zündfähig zu bleiben.
Sollte Sommerkraftstoff, bedingt durch eine lange Lagerung ,im Winter eingesetzt werden, kann dies beim Motorstart, besonders bei niedrigen Außentemperaturen, zu Problemen führen.
Dies trifft sowohl für E5 wie für E10 zu.
Bestimmungsgemäß sollte daher Sommerkraftstoff in der Sommersaison und Winterkraftstoff in der Wintersaison verwendet werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass beim Lagern von Kraftstoff in nicht verschlossenen Behältern eine Verdampfung von Kraftstoffanteilen, insbesondere der leichtflüchtigen Komponenten, stattfinden kann.
Dadurch kann der Dampfdruck während eines längeren Lagerungszeitraums sinken und die Zündwilligkeit wird herabgesetzt.
Auch dies trifft sowohl für E5 wie für E10 zu.
E5 und E10 sollten auch deshalb in geschlossenen Behältnissen gelagert werden, um die Aufnahme von in der Luft enthaltener Feuchtigkeit zu vermeiden. In den Behältnissen darf sich auch kein Wasser befinden. Bei zu hohem Wassergehalt kann es zu einer Entmischung der einzelnen
Kraftstoffkomponenten kommen mit der Folge, dass die normgerechte Kraftstoffspezifikation nicht mehr eingehalten ist.
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