29.07.2004, 11:12:35
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#43
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Erfahrener Benutzer
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Die Befreiung ist für den § 21 a Abs 2 der STVO (Sicherheitsgurte / Sicherheitshelme)
Falls sich tatsächlich jemand dafür interressiert (Ich mache trotzdem darauf aufmerksam, das ich das nicht für gut befinde) kann mal hierreinschauen (incl. der passenden Downloads).
Hier ist STVO § 21a
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