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Alt 29.07.2004, 14:57:27   #50
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@knut:

Zitat:
ich hänge aber an meinem leben und benutze die helmbefreiung auf dem motorrad nie, ausser ich rolle mit 30 km/h 500 m zur tanke und prüfe den reifenluftdruck und selbst da fahre ich extrem wachsam!
aufm mofa oder der 50er fahre ich schonmal ohne helm. ich weiss dass auch da tödliche unfälle schnell passiert sind, aber ich denke nicht dass man das grobe unvernunft nennen kann, denn jeder sollte in einem gewissen rahmen das risiko selber kalkulieren.
wer von euch fährt z.b auf dem fahrrad mit helm? genau! und mein mofa geht "nur" 40!
das hab ich geschrieben! ich fahre aufm mofa und teilweise auf der 50er ohne.

@all:

ich will natürlich niemanden dazu animieren sich ne helmbefreiung zu holen, weil es natürlich gefährlicher ist! fürs motorrad ne befreiung zu holen is ja auch uninteressant!!!

aber rein der vollständigkeit halben, das ist der paragraf nach dem die stadt eine befreiung ausstellen MUSS wenn der arzt das bescheinigt:

§96 Abs. II der Verwaltungsvorschriften zu StVO:

96
II.
Ausnahmen von der Schutzhelmtragepflicht

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Ausnahmegenehmigungen sind widerruflich und befristet zu erteilen.

Randnummer 99:
Soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, ist die Ausnahmegenehmigung in der Regel auf ein Jahr zu befristen. Dort, wo es sich um einen attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, [b]ist[/] eine unbefristete Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
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