eine gesetzliche Altersgrenze für benutzte Reifen gibt es in D nur bei Anhängern mit einer 100km/h Zulassung (nicht älter als 6Jahre) - wobei ich mich frage wie man hierbei das Datum der Erstinbetriebnahme eines solchen Anhängerreifens zweifelsfrei feststellen will ?
aber da anonymus ja bereits von Rißbildung spricht - damit kommt man natürlich auch nicht mehr durch die HU
aber nach über zehn Jahren könnte man auch ohne solche äußerlichen Merkmale zum baldigen Wechsel raten - egal wie lange die Reifen nach der Herstellung noch beim Händler gelagert wurden
die Herstellerempfehlung zum Austausch liegt übrigens bei benutzten Reifen , wie von Don A bereits erwähnt , bei 5-6Jahren