Mit der Aufhebung der Reifenbindung hat es aber seine Tücken!
Zitat aus kfz-auskunft.de:
Mit dem Erscheinen der 2007er Modellpalette verzichtete Suzuki auf die Reifenfabrikatsbindung und sorgt damit unter den Motorradfahrern für viele offene Fragen. Bikersjournal.de hat nachgehakt.
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen machte der deutsche Suzuki-Importeur mit Erscheinen der 2007er-Modellen ein großes Fass auf. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. Reifenbindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Freigabe. Im Fall von Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Heisst im Klartext: Du musst dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller besorgen die für die
GM51A gilt. Ich habe für meine einige Hersteller angeschrieben und für deren Reifen diese Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert. Von manchen kam jedoch keine bzw. für die GM51B.