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Alt 12.03.2014, 07:39:10   #20
Goose
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Dann google noch mal weiter und schau dir die Grundsatzurteiel der EU an. Die Herstellerbindung gab es nur in Deutschland, auf keinem anderen Markt der Welt und wurden vom Gericht als unzulässig und als ein Verstoß gegen den wettbewerb gewertet.

ich hatte egal bei welcher GS noch nie Probleme beim TÜV, solange es sich um die Seriengrößen handelte. Zur Not den Hinweis an den TÜVer geben das Suzuki das aufgehoben hat und gut ist.

Übrigens Suzuki hat das 2007 rückwirkend aufgehoben(also für die GS 500). Mal davon abgesehen das es in der Zulassungsordnung auch mal einen § gab, der besagte das die Herstellerbindung nur für offenen GSen gab. hattest du eine Drossel drin, dürftest du damals schon alles fahren was du wolltest, ohne Nachweis.

Welche Logik sich dahinter verbirgt weiß ich nicht.
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

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