Bei uns heisst das "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs". Hast Du bei jedem Unfall mit drin.
Mit gewissem Recht aber auch. Verstösst immerhin gegen Paragraph 1 der StVO
"Der Fahrer hat sich jederzeit so zu verhalten, dass er sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet." (oder so ähnlich)
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