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Alt 07.08.2004, 14:06:45   #20
ricky2000
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Es ist nicht wegen der "hinguck-Wirkung" verboten, sondern weil Licht am KFZ genau reglementiert ist.
Vorne Weiss, hinten Rot. Richtungsanzeige Gelb.
Blau: Einsatzfahrzeuge mit Wegerechten, Gelb: Baustellenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Überbreite oder-länge...
Licht unter dem Fahrzeug gibt es nicht.
Man muss z.B. auf Anhieb erkennen können, ob das Fahrzeug im Rechten Augenwinkel nun auf mich zu kommt oder von mir weg fährt...
Licht am Fahrzeug nur, um zu sehen oder gesehen zu werden, nicht zum Posen .
Jede Lampe am Fahrzeug hat eine eindeutige Funktion, die jeder erkennen muss.
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Ich darf das!
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