Ich hab grad mal in die StVZO geschaut...
Zitat:
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Zitat von §17 Beleuchtung
(4) Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
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Man braucht es also nicht benutzen. Aber ob man es trotzdem haben muss?