Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Die EG-Geschichte kam aber erst 1997.
Davor nach StVZO zugelassen und auch danach gerichtet.
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Dann formuliere ich es anders: Das Fahrzeug hat eine Zulassung auf dem Europäischen Markt bekommen, dessen Umfang das Standlicht einschließt!
Das ist wie mit dem rechten Spiegel(z.B. PKW). Viele Fahrzeuge wurden früher - vorallem Italiener - mit einem linken Spiegel ausgestattet. Ein solches Fahrzeug darf heute noch im Straßenverkehr so benutzt werden, da es mit nur einem Spiegel auf dem Markt zugelassen wurde, auch wenns die STVZO anders vorschreibt.
Will man nun aber am "Golf" den rechten Spiegel abmontieren, funktioniert das aber nicht, da der rechte Spiegel Bestandteil der Zulassung ist. Hierbei spielt das Baujahr auch keine Rolle.
Noch ein Beispiel: Mein Honda Civic VI wurde mit - und andere ohne ABS ausgeliefert.
Das Modell ohne ABS darf natürlich ohne ABS rumfahren.
Beim Modell mit ABS darf das ABS nicht ohne Austragung ausgebaut werden, da es Bestandteil der Zulassung/ der BE ist.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel brigen.
mfg