Wenn du einen Kaufvertrag über eine GS mit 48 PS hast, ist das ein Mangel, den der Händler aus seine Kosten beheben muss. Also entdrosseln, TÜV-Vorführung und Umschreibung der Papiere.
Hast du keine Leistungsangabe im Kaufvertrag drin stehen, sehe ich da Schwarz für dich und du musst selber tätig werden. Hast du einen Screenshot der Mobileanzeige? Sonst hast du gar nix gegen den Händler in der Hand.
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