Zitat:
Zitat von Schreiner
Hätte der Raser nicht eigentlich "nur" insgesamt 1200 € zahlen müssen? und nicht pro Fahrt 1200? So stehts zumindest hier. Und wie verhält sich das mit dem Fahrverbot? wird das dann auch addiert? Obwohl ich ja ehrlich gesagt der Meinung bin, dass man dem Raser den Führerschein komplett abnehmen sollte...
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die Strafe liegt laut Bußgeldkatalog zwar nur bei 600€ , wenn Vorsatz angenommen werden kann , wird dieser Betrag aber gerne verdoppelt
bereits bei der ersten Fahrt wird wohl einzig auf Grund der Höhe der Überschreitung Absicht unterstellt ( unabsichtlich wird man normalerweise nicht so schnell ) , bei der zweiten Fahrt ergibt sich der Vorsatz gleich aus mehreren Gesichtspunkten
P.s. könnt ihr es bitte sein lassen BJ 2.0 ausgiebig zu zitieren , weil ihr damit meine Ignorierfunktion austrickst