Ich denke, dass in diesem Fall keine Regelungen mehr bestehen. Sonst könnte ja jeder, der sich "Alarm für Cobra 11" anschaut, Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung stellen. Der Videobeweis wird ja im TV ausgestrahlt...
Passiert in einem solchen Fall was, werden sich der Verantwortliche und der Fahrer die Schuld teilen. Also genauso, als wenn ich auch privatem Grund(Bsp. Hof, umzäuntes Gelände) jemanden mit meinem Fahrzeug verletze...
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