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Alt 03.06.2014, 18:28:52   #15
Wyatt
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Will jetzt hier nicht den harten markieren aber trotzdem gerne helfen. Allerdings habe ich gerade den Kopf recht voll daher will ich es nicht übertreiben und kopiere fix nur heraus.

UWG

§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen (wär logisch denkt erkennt das es hier schonmal kein Problem gibt). Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.


Wie man sieht ist das UWG schonmal das falsche Gesetz.


MarkenG

Kurz ja dies ist eine geschützte Marke nach §1..

Aber auch in §14 steht in allen Verbindungen nur "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr..."


Rechtsprechung ist relativ eindeutig, aber nur im Bereich Unternehmer/Unternehmer. Hier ist es so, dass sogar ein Großhändler Strafe zahlen musste für das Verwenden von Imagebildern eines Tec Anbieters in seinem Shop. Und dies obwohl damit Millionen von EUR umgesetzt wurden für den Anbieter. Hier geht es ums Prinzip.

Im privaten Bereich wird und (soweit ich das sehen kann) dir niemand böse sein, dich anzeigen/verklagen, da du auch überhaupt kein Recht verletzt hast. Du findest eine bestimmte Sache (in diesem Fall GoT -> mag ich auch) toll, und sogar so toll, dass du diese plakativ zur Schau stellen willst.

Auf den Punkt: MACH ES.

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sry ich brauch manchmal etwas länger bis ich komme..




EDIT/ Wenn jemand mehr weis bitte posten, ich lerne gerne dazu. Ansonsten das WettbR was vor mir liegt ist 31.Auflage 2010, soviel ändert sich dort meist nicht. 9,90 für Interessierte oder einfach http://www.gesetze-im-internet.de/
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