theoretisch kann man für die Dauer der Reparaturzeit sogar einen Nutzungsausfall geltend machen
das ist aber mit einem Anwaltsbesuch verbunden ( die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung auf jeden Fall ) , weil ohne Brief vom Anwalt wird deine Forderung von dem Versicherungsträger einfach ignoriert werden
ob sich das lohnt ( vom Zeitaufwand ) ist wieder ne andere Frage - weil arg viel gibts da sicherlich nicht ( schätzungsweise insgesamt 60€ für maximal 2 Tage ) - dein Anwalt verdient da deutlich mehr dran
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