Zitat:
Zitat von Thom
Trotzdem vor einer Reparatur durch die Werkstatt erst die Genemigung der Versicherung abwarten. Sonst zahlst du hinterher die Rechnung!
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Auch das ist falsch und Panikmache. Sollte der Unfall so passiert sein hat der TE einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser Anspruch ist nicht von Genemigungen der Versicherung abhängig sondern von Gesetzen und der Rechtsprechung. Die Versicherung ist zur Haftung verpflichtet, unabhängig davon ob sie das möchte oder Reparaturen genehmigt. Wir leben in einem Rechtsstaat in dem Versicherungen keine Diktatoren sind.
Die Versicherung hat diesbezüglich nichts zu melden, es handelt sich bei dem Moped nicht um das Eigentum der Versicherung.
Ein Anwalt kann hier aufklären und die Abwicklung beschleunigen.