Also ich kenne nur den weißen Ring, der sich um Kriminalitätsopfer kümmert.
https://www.weisser-ring.de/internet/
Bezüglich des Schadenersatzes würde ich mich zunächst an den inhaftierten Täter halten. Der ist ja bekannt.
In Zivilverfahren empfiehlt sich eigentlich immer ein Rechtsanwalt. Allerdings kann es in diesem Fall passieren, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Ich gehe mal davon aus, dass du keine Rechtschutzversicherung hast.
Wenn du keinen Rechtsanwalt beauftragen willst, kannst du deine Forderungen auch direkt an den Täter richten.
Du hast auch die Möglichkeit ein Adhäsionsverfahren zu beantragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__403.html
Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wird bei der Verhandlung wegen der Straftat auch gleichzeitig über den Schadensersatz verhandelt.
Du solltest aber deine Schäden nachweisen können. Sprich wenigstens eine Auflistung der defekten Teile bzw. der Instandsetzungsarbeiten haben.
Am besten sprichst du einmal mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und sprichst diese direkt auf das Adhäsionsverfahren §§ 403 ff StPO an.