Zitat:
Zitat von berndy
Abschleppen von Zweirädern ist aber nicht erlaubt.
§ 15a StVO Abs. 4: Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Wer es trotzdem macht, zahlt aber auch nur 10 €, wenn er erwischt wird und der Schutzmann das weiß.
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Das gilt aber nur bei euch! Bei uns darf ein Kraftrad ein anderes einspuriges Fahrzeug abschleppen. Ein Mehrspuriges darf allerdings kein Einspuriges abschleppen.... so war das in der Vergangenheit und mir ist nicht bekannt das sich daran bei uns etwas geändert hätte......