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Alt 19.08.2004, 20:18:37   #7
Gast
 
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Standard Jeppa, Du liegst richtig

Ja, genau das meine ich... Ich bin über 25 und darf halt den offenen beantragen (Gesetzlage)....

Man ist halt über 25 Jahre und kann dann offenen A beantragen, muss die Prüfung dann auf ner "grossen Maschine" fahren und dürfte rein theoretisch auch sofort bei bestanden ne hayabusa (boah wie wird die geschrieben ?) fahren.
Als Führerscheinneuling mit unter 25 lenzen eben nur 2 Jahre begrenzt xxPS, uff das habe ich in Theorie ned gelernt, weils mich ned betrifft, aber Theorieprüfung schon im Sack )
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