Moin,
ich möchte von nem Mopped die Verkleidung (eingetragen) abmachen. Der Lenkeranschlag wurde durch Aufschweißen einer Raupe geändert. Eine Veränderung des Lenkradius wurde aber nicht eingetragen. Muss da für die Änderungsabnahme auch der Lenkeranschlag in den Originalzustand versetzt werden? Und wer darf sowas (ist ja ne Veränderung am Rahmen) und welche Nachweise sind ggf. erforderlich (Rechnung der Werkstatt oder Gutachten über Wendekreis oder was)?
Überhaupt: für das fragliche Mopped gibt das Werkstatthandbuch einen Wendekreis (nicht Lenkradius) von 2,5 m an. Wäre das der Durchmesser des Kreises, würd ich damit noch nicht mal ein Mofa wenden können - ist mit Wendekreis möglicherweise der Halbmesser des Kreises gemeint? Ich hab auch schon überall nach dem Wendekreis der GS500E gesucht zu Vergleichszwecken, hab aber nirgendwo was gefunden (mit 2,5 Metern, also ca. einer Fahrbahnbreite, komme ich da aber auch nicht hin).
Schon erstaunlich, was für Probleme einen als Moppedfahrer so beschäftigen können...
Greetz
bw