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Alt 16.09.2014, 17:39:00   #19
Rocky
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http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...ab_informieren



Zitat:
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können
Vollgutachten sind also auch nach Ablauf von 7 Jahren nur dann notwendig , wenn der Vorführende keine Papiere für das entsprechende Fahrzeug vorlegen kann
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