http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...ab_informieren
Zitat:
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können
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Vollgutachten sind also auch nach Ablauf von 7 Jahren nur dann notwendig , wenn der Vorführende keine Papiere für das entsprechende Fahrzeug vorlegen kann