Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Erhöhte Leerlaufdrehzahl ist auch klar.
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Das ist
afaik nur bei Motorrädern mit (geregeltem) KAT so.
Edit:
Zitat:
Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 4,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator
Optionale Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 4,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro-4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
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Ob das jetzt aufs Motorrad übertragbar ist, weiß ih nicht, aber da Otoomotor ja für Benziner steht kann ich mir gut vorstellen, dass dem so ist.