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Alt 09.12.2014, 13:03:00   #6
DonArcturus
Stammtisch München
 
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Nun, ab einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h und einer Wagenkolonne auf der linken Spur darf man doch offiziell rechts überholen? Das ist doch bei einem Stau definitiv der Fall!

Edit: Diese Fälle gelten scheinbar für die Landstraße, ich sprach aber von der BAB
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