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Alt 10.04.2015, 06:44:55   #7
berndy
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Wenn du ein Fahrzeug von einem Händler kaufst, ist dann der Händler im Brief eingetragen?

I.d.R. nein, wozu auch. Es sei denn es wäre eine Tageszulassung oder ein Vorführer.

Selbst wenn kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht worden wäre, auch mündliche Verträge gelten und sind bindend, man kann das nur schwerer nachweisen, ist alles in Ordnung.

Das Geschäft wäre nur dann nicht rechtsgültig, wenn das Motorrad der Verkäuferin nicht gehört oder sie dieses nicht berechtigt verkauft.

Man kann eine Sache ja auch im Auftrag verkaufen.

Ich habe ein Motorrad von einem Kollegen geschenkt bekommen. Da gibts gar keinen Vertrag. Es wäre ja auch denkbar, dass man getauscht hat, z.B. Fernseher oder Auto gegen Motorrad.

Man kann bei solchen Geschäften nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist, wenn das Fahrzeug sowie alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Wenn der Brief nicht vorliegen würde, wäre ich skeptisch.

Hehlerware ist es nur dann, wenn es rechtswidrig, also durch Raub, Diebstahl Unterschlagung, Betrug usw. erworben wurde.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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