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Alt 04.05.2015, 11:21:22   #5
der schreiner
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Servus,

Gibt keinen Unterschied!

Bei Zubehörshops geht's um die Ablauflöcher im Blinker. Daher zu beachten.
Stimmt leider nicht ganz. Hier mal einen Auszug der Schraubertips von Louis:

Beim Kauf der Blinker sollte unbedingt darauf geachtet
werden, dass deren Gläser mit einem E-Prüfzeichen
versehen sind – denn dann brauchen sie nicht extra in die Papiere
eingetragen zu werden. Für „vorn“ zugelassene Blinker sind an
der Kennzahl 1, 1a, 1b oder 11, für „hinten“ zugelassene sind
an der Kennzahl 2, 2a, 2b oder 12 erkennbar (siehe Abb. 2).
Die meisten Blinker aus dem Louis Programm sind sowohl für
vorn als auch für hinten zugelassen, tragen also zwei Kennzahlen.
Falls Blinker mit unterschiedlich langen Auslegearmen
zur Auswahl stehen, bitte Folgendes berücksichtigen: Nach EGVorschrift
müssen Blinker vorn einen Mindestabstand von 240
mm, hinten einen Mindestabstand von 180 mm zueinander
haben.

Das habe ich so Kopiert, mehr nicht.
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