Zitat:
Zitat von hanspool
Aussage vom TÜV-Hessen : weder am Motorrad- noch am PKW-oder LKW-Rahmen darf geschweißt werden !
Eine Kürzung am Motorradrahmen ist zulässig wenn die Steifigkeit und Bruchsicherheit gewährleistet ist , muss aber auch dann zumindest Begutachtet werden !
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Dann müssten die armen Hessen ja jede Rostreparatur abnehmen lassen. Aber mal im Ernst. Es gibt Prüfer, die haben Bock Umbauten abzunehmen und es gibt welche, die machen den Eindruck dass sie lieber Geld abnehmen.
Da muss man ein paar Prüfstellen abklappern, bis man den Richtigen findet. Ansonsten kann man sich auch in Moppedbuden umhören, die selber Umbauten anbieten.
Viel Erfolg, Köbes.