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Alt 07.05.2015, 20:05:26   #9
Phenix
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Wenn du die Drossel ausbaust und keine Drossel wieder einbaust, brauchst du auch kein Gutachten. Eventuell wäre es aber hilfreich, wenn du dem TÜV-Prüfer das Gutachten der alten Drossel zeigen kannst - war bei mir das letzte Mal aber nicht notwendig.

Das Motorrad muss nicht mit zu Versicherung. Zum Anmelden bekommst du von deinem Versicherungsvertreter eine eVB-Nummer (frag' ihn danach), dann wenn das Motorrad angemeldet ist und du einen aktuellen Fahrzeugschein hast (dort steht die Leistung dann auch drin) kannst du mit deinem Versicherungsvertreter einen weiterlaufenden Vertrag abschließen (Haftpflicht, TK, VK etc).
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Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller.
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