Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.05.2015, 06:12:44   #14
Alexsnd
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2015
Alter: 49
Beiträge: 360
Standard

Zitat:
Zitat von AmigaHarry Beitrag anzeigen
Kompletter Schwachsinn! FERNLICHT BLENDET DEN GEGENVERHEHR (auch Tagsüber) UND IST DAHER STRIKT VERBOTEN!
Es blendet natürlich auch den vor dir Fahrenden.
Ich denke nicht das SCHREIEN einer konstruktiven Diskussion zugute kommt!

Fernlicht blendet tagsüber nicht, es ist in dem Sinne nicht anders als auch Tagfahrlicht - tagsüber gut sichtbar und erlaubt, nachts blendet es aber.
Die StVO (§17) verbietet zwar das Fahren mit Fernlicht bei ausreichender Beleuchtung, bzw. bei Gegenverkehr oder vorausfahrenden Fahrzeugen, unterscheidet aber nicht zwischen Tag und Nacht, einfach weil es tagsüber völlig irrelevant ist.


Gruß
Alex
Alexsnd ist offline   Mit Zitat antworten