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Alt 26.05.2015, 11:45:43   #16
berndy
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Gegenseitige Rücksichtsnahme

sollte eigentlich selbstverständlich sein und braucht deswegen nicht extra eingefordert zu werden.

Steht das doch bereits im § 1 Abs. 1 StVO. "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Jedem, der eine Fahrschule besucht hat, müsste das in Fleisch und Blut übergegangen sein.

Zumindest hat mir mein Fahrlehrer vor 35 Jahre das immer eingebläut.

Der hat auch immer gesagt: Es nützt Dir nichts, wenn auf deinem Grabstein steht: "Hier liegt ..., er hatte Vorfahrt." Er wollte damit sagen, dass man auch mal auf sein Recht verzichten und mit den Fehlern anderer rechnen soll.

Manche Unfälle sind unvermeidbar, man kann nicht immer mit allem rechnen.

Aber häufig gehören zu einem Unfall zwei, die sich treffen und die beide nicht aufgepasst haben. Und oft genug geht das leider tragisch aus.

Zu dem Bild und dem, was Jim meint:

Wenn man logisch drüber nachdenkt, ist es tatsächlich sinnvoller, wenn man zum rechten Fahrbahnrand hin ausweicht. Zum Einen ist eher wahrscheinlich, dass der Pkw weiter vorwärts fährt als dass er rückwärts fährt, zum Anderen vermeidet man, dass man in den Gegenverkehr gerät.

Allerdings hat man für die richtige Entscheidung nur wenige Sekundenbruchteile Zeit. Deshalb ist es auch wichtig, dass man sich vorher immer wieder mit solchen Situationen auseinandersetzt und sich einen "Plan B" zurecht legt.

Da
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=36552
habe ich geschrieben: Als Motorradfahrer weiß man, dass man oft übersehen wird, deswegen rechnet man immer mit dem Versagen anderer und hat einen Ausweg parat.

Ich hoffe, dass das jedem Motorradfahrer immer gelingt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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