Zitat:
Zitat von geko4711
Nur mal so zur Info: 
Anzahl Blinker ist nicht zwingend 4, sondern mindestens 4.
Ich hatte mal bezüglich zusätzlichem Anbau von LED-Blinker-Speigeln beim KBA angefragt. Da war die verbindliche Auskunft: " Die Anzahl der Fahrtrichtungsanzeigerpaare ist nach § 54 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht begrenzt."
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Das stimmt. Man sieht ja auch oft Transporter, Busse u.ä. die dann am Heck mehrere Blinker haben.