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Alt 07.07.2015, 07:05:37   #5
Bud_Weiser
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Bedenken solllte eigentlich kein Prüfer haben, da die Bremse einwandfrei funktioniert, wovon sich jedermann durch Bremsprobe (anders wirds bei Motorrädern ja eh nicht gemacht) überzeugen kann.

Meine Frage war, WAS er dann eintragen kann, da keine Papiere für den HBZ (z. B. von welcher Marke/Modell das Ding stammt) vorliegen. Der kann ja nicht alle HBZs im Kopf oder sonstwo haben, und ich kann ihm ja alles mögliche erzählen. Und "Nicht originaler HBZ montiert" wäre ja etwas dürftig...

Hoffe, ich hab meine Fragestellung jetzt etwas transparenter gemacht.
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