Muss meinem Vorredner recht geben. Wenn du einen Verkauftsvertrag gemacht hast ist alles in Ordnung. Du kannst ja nichts dafür das passiert halt.
--> desswegen ja gekauft wie gesehen.
Hatte auch nach dem Kauf das Benzinhahn problem, aber dafür konnte der Verkäufer nichts (er ist nie über 100 Km/h gefahren und hat es nicht bemerkt)
Ich würde dem Käufer das so ausrichten wie du es ins Forum geschrieben hast.
Du hast es ja schließlich mit guten Gewissen verkauft.
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