Ähäm.
Was wurde denn nun nicht eingetragen.
Normalerweise geht man mit der technischen Änderung zur Prüfstelle und lässt das abnehmen, also in den Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II eintragen.
Danach gehts zum Straßenverkehrsamt um eine neue Zulassungsbescheinigung I ausstellen zu lassen.
Oder wurde die technische Veränderung noch gar nicht von einer Prüfstelle abgenommen und in die Zulassungsbescheinigung II eingetragen?
http://www.muenchen.de/dienstleistun...nchen/1064356/
Gemecker gibts nur selten. Eigentlich nur, wenn irgendwelche Unterlagen fehlen.