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Alt 13.07.2015, 15:35:28   #3
berndy
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Ähäm.

Was wurde denn nun nicht eingetragen.

Normalerweise geht man mit der technischen Änderung zur Prüfstelle und lässt das abnehmen, also in den Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II eintragen.

Danach gehts zum Straßenverkehrsamt um eine neue Zulassungsbescheinigung I ausstellen zu lassen.

Oder wurde die technische Veränderung noch gar nicht von einer Prüfstelle abgenommen und in die Zulassungsbescheinigung II eingetragen?

http://www.muenchen.de/dienstleistun...nchen/1064356/

Gemecker gibts nur selten. Eigentlich nur, wenn irgendwelche Unterlagen fehlen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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