Das man die Knöllchen und Strafen nicht bezahlen muss ist schon klar, hatte ich auch schon, der Gebrauchtwagenhändler hat 20 Minuten nach der Übergabe falsch geparkt

Nur den Anhörungsbogen muss man ausfüllen und zurückschicken.
Das Fahrzeug abmelden kann man dann aber trotzdem nicht.