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Alt 21.09.2015, 21:31:44   #15
Pullemer
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Wenn man ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen will, muss man unbedingt die Daten des Persos des Käufers in den Vertrag mit aufnehmen, dann kann man den packen und das Fahrzeug der Zulassungsstelle als verkauft melden.

Und Kurzzeitkennzeichen ohne das Fahrzeug hinterher zuzulassen ist richtig teuer, neben den Kosten für Anmeldung und Nummerschild verlangen Versicherungen hierfür einen hohen Beitrag.
Wenn es sich nur um wenige Wochen handelt, ist doppelt angemeldet lassen vermutlich nicht teurer.

Wenn du das Schild weiterverwenden willst, muss das Altfahrzeug ab- oder ggf. umgemeldet werden
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