Im Bereich der Parkverstöße ist es üblich die anfallenden Kosten auf den Halter des Fahrzeugs umzulegen, wenn der eigentliche "Übeltäter" nicht ermittelt werden kann.
Üblicherweise werden die 15 € Kostenpauschale und die 3,50 € Verwaltungsgebühr verlangt.
Die 15 € sind keine Strafe sondern Kosten, die pauschal verlangt werden. Dem, der es bezahlen soll, dürfte die Begrifflichkeit jedoch egal sein.
Weil es sehr viele Fälle gegeben hat, bei denen sich der Verantwortliche für den Parkverstoß nicht ermitteln ließ, hat der Gesetzgeber auf diesem Weg eine Möglichkeit geschaffen der Verwaltungsbehörde doch noch zu ihrem Geld zu verhelfen.
Diese Vorgehensweise ist explizit im § 25 a StVG geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25a.html
http://www.iww.de/va/archiv/bussgeld...-praxis-f42756
Im Einzelfall (eigentlich häufig) kann es billiger sein das Verwarnungsgeld zu akzeptieren.
Müsste man jetzt den Bescheid abwarten und dann abwägen. Ums Zahlen kommt man aber nicht herum.